Böllerschützen Bleibach

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Unser Vereinslokal in Bleibach
Landgasthof "Schwarzwälder Hof"

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Recht am eigenen Bild:

Wir sind sehr um die Aktualität unserer Homepage bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen im Zusammenhang mit unserem Verein bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Vereinsmitglieder oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wiederfinden.
Um die Böllerschützen Bleibach und auch die Mitwirkenden an der Aktualität unserer Homepage vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage erforderlich! Nachdem es für den Verein ein erheblicher Aufwand wäre, jedes Vereinsmitglied und jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis unserer Vereinsmitglieder und anderer abgebildeten Personen  aus, auch auf unserer Homepage abgebildet zu werden!
Einer Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern bedarf es nach § 23/I Nr. 3 KunstUrhG nicht wenn es sich um „Bilder von Versammlungen, Umzügen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“, handelt! Unter den Begriff  „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und öffentliche Festlichkeiten!


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